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Solange programmtechnisch im Sportwinner keine andere technische Lösung gefunden ist, wird die beigefügte Erklärung bei jedem gespeicherten Mitglied abgelegt bzw. muss beim Neuanlegen einen neuen Mitgliedes abgelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass jedes Mitglied eines Vereines von der Datenschutzordnung des KVS Kenntnis erlangt und die dort getroffenen Festlegungen akzeptiert.